Presse



Madgeburg, 21. März 2004

Nachgelagerte Studiengebühren geben Studenten endlich Nachfragemacht!

Die JuLis (Jungen Liberalen) haben sich beim 28. Bundeskongress nach kontroverser Debatte für die Einführung von nachgelagerten Studiengebühren ausgesprochen.

Nach Ansicht des liberalen Jugendverbandes sollen Attraktivität und Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulen verbessert werden. Hierfür müssen die Hochschulen mit umfassender Autonomie ausgestattet und in den Wettbewerb untereinander entlassen werden.

Weiter heißt es im gefassten Beschluss (Auszug): „Neben Autonomie und Wettbewerb ist jedoch auch eine umfangreichere Finanzausstat-tung von Hochschulen nötig. Um die Qualität der Lehre wirklich zu verbessern, werden daher in Zukunft die Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen einen Eigenanteil an den Kosten der Leistung, die sie empfangen, zu tragen haben.

Die JuLis wollen deshalb den Hochschulen erlauben, nachgelagerte Studiengebühren zu erheben. Dies führt zu verstärktem Wettbewerb um die Studierenden und ist dazu geeignet, die finanzielle Situation der Hochschulen zu verbessern. Ein liberales Studiengebührensystem achtet dabei strikt darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu unseren Hochschulen. Seine finanziellen Verhältnisse oder die seiner Eltern dürfen kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Studiums sein. Damit einhergehend fordern die Jungen Liberalen einen umfassenden Ausbau des Stipendienwesens.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens fordern die Jungen Liberalen eine Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes durch Abschaffung der ZVS den Hochschulen die Auswahlfreiheit ihrer Studierenden und den Studierenden selbst die Chance auf Zugang zu allen Hochschulen zu verschaffen.

Jede Universität kann darüber entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Den Hochschulen soll es möglich sein, für ihre dem Studierenden erbrachte Leistung bis zu 1000 Euro pro Semester in Rechnung zu stellen und über die Höhe des Betrags selbst zu entscheiden. Die Hochschulen stehen dabei im Wettbewerb untereinander und werden daher konkurrenzfähige Angebote machen.

Die staatlichen Mittelzuweisungen an die Hochschulen sind festzuschreiben. Die Studiengebühren werden als zusätzliche Einnahmequelle, nicht als Ersatz für die staatlichen Mittel verstanden. Ziel der Gebühr ist nicht die Sanierung der Landeshaushalte, sondern die Ver-besserung der Finanzausstattung der Hochschulen.

Die während des Studiums anfallenden Entgeltforderungen werden auf einem Konto vermerkt, über dessen Stand der Studierende bzw. Absolvent regelmäßig informiert wird. Die Schuld verzinst sich jährlich in Höhe der Inflationsrate. Sie wird nicht vererbt, um zu verhindern, dass mehrere Generationen das Studium abbezahlen müssen.

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt folgendermaßen: Der Student bzw. Absolvent ist verpflichtet, monatlich einen Betrag von zehn Prozent des zu versteuerndes Einkommens abzüglich des Existenzminimums zu zahlen. Eine schnellere oder sofortige Tilgung ist auf freiwilliger Basis möglich.

Die Universität wird direkt Gläubiger der Gebührenforderung, so dass das dadurch eingenommene Geld den Hochschulen unmittelbar zu Gute kommt und nicht dem Fiskus.

Um bereits kurzfristig finanzielle Verbesserungen für die Hochschulen zu ermöglichen, soll es ihnen gestattet sein, Gebührenforderungen zur Absicherung von Krediten an Dritte abzutreten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich sofort auf dem Kapitalmarkt Geld zu leihen. Für den Gebührenschuldner hat dies keine negativen Auswirkungen.“